Einführung |
1.
RÜCKSICHT AUF DIE ANDEREN SKIFAHRER UND SNOWBOARDER
Jeder
Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen
gefährdet o. schädigt.
2.
BEHERRSCHUNG DER GESCHWINDIGKEIT UND DER FAHRWEISE
Jeder
Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit
und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und
Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen
3.
WAHL DER FAHRSPUR
Der
von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen,
dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
4.
ÜBERHOLEN
Überholt
werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer
nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder
für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5.
EINFAHREN, ANFAHREN UND HANGAUFWÄRTS FAHREN
Jeder
Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrteinfahren, nach einem
Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will,
muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für
sich und andere tun kann.
6.
ANHALTEN
Jeder
Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder
unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter
Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich
freimachen.
7.
AUFSTIEG UND ABSTIEG
Ein
Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt o. zu Fuß absteigt, muss
den Rand der Abfahrt benutzen.
8.
BEACHTEN DER ZEICHEN
Jeder
Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9.
HILFELEISTUNG
Bei
Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10.
AUSWEISPFLICHT
Jeder
Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich
oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. |
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